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Die Verbandsorgane des WAVH

  1. Verbandsversammlung
    Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten, d.h. den Bürgermeistern der Mitgliedskommunen. Die Verbandsversammlung ist das höchste beschließenden Organ des Zweckverbandes.
  2. Verbandsvorsitzender
    Der Verbandsvorsitzende und seine 2 Stellvertreter werden durch die Verbandsversammlung aus deren Mitte für die Dauer der Kommunalwahlperiode gewählt. Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen. Verbandsvorsitzender ist Herr Christopher Other, Bürgermeister der Stadt Heldburg. Seine beiden Stellvertreter sind Herr René Pfötsch, Bürgermeister der Gemeinde Auengrund und Sven Gregor, Bürgermeister der Stadt Eisfeld.
  3. Verbands-/ Werksausschuss
    Der Verbandsausschuss ist identisch mit dem Werksausschuss. Er ist der vorberatende Ausschuss der Verbandsversammlung und besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und 6 weiteren Verbandsräten. Den Vorsitz im Werksausschuss führt der Verbandsvorsitzende. Der Werksausschuss ist zugleich der Vergabeausschuss.
  4. Zuständigkeit der Organe des Zweckverbandes
    Die Verteilung der Zuständigkeiten und Aufgaben sind in der Verbandssatzung, der Betriebssatzung und den kommunalrechtlichen Bestimmungen geregelt.
Eigenbetrieb des Zweckverbandes

Das wirtschaftliche Unternehmen des Zweckverbandes wird als Eigenbetrieb nach der Thüringer Eigenbetriebsverordnung geführt, d.h. es wird nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen außerhalb der Haushaltspläne der Mitgliedsgemeinden verwaltet. Die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebes werden durch die Werkleitung geführt. Diese besteht aus dem Werkleiter und seinem Stellvertreter. Werkleiter ist Herr Olaf Gramann, stellvertretender Werkleiter ist Herr Stefan Kost.

aktuelle Besetzung der Werkleitung

Werkleiter und kaufmänischer Leiter: Herr Olaf Gramann

stellvertretender Werkleiter und Technischer Leiter: Herr Stefan Kost

Abteilungsleiter Wasser: Herr Andreas Höhn