Gebühren und Beiträge
Trinkwasser (gültig ab 01.01.2022)
netto | brutto (inkl. 7% Ust.) | |||
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Verbrauchsgebühr | €/cbm | 1,83 | 1,95 |
Grundgebühr gültig ab 01.01.2025
Netto €/Monat | Brutto €/Monat | |
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Bauwasser | 25,00 | 26,75 |
Beitragssatz: keine Beitragserhebung im Trinkwasser
Abwasser gültig ab 01.01.2022
Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser beträgt (Anschluss an Kanal mit zentraler Kläranlage) | 2,66 Euro pro m³ Abwasser. |
Für Schmutzwassereinleitungen von Grundstücken, deren Einleitung in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung auf dem Grundstück verlangen, beträgt die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser (Anschluss an Kanal ohne zentrale Kläranlage) | 1,66 Euro pro m³ Abwasser. |
Für Schmutzwassereinleitungen von Grundstücken, deren Einleitung in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eine biologische Klärung auf dem Grundstück verlangt, beträgt die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser (biologische Kleinkläranlage) | 1,24 Euro pro m³ Abwasser. |
Die Einleitungsgebühr Niederschlagswasser | beträgt 0,28 Euro pro m² entwässerte Grundstücksfläche pro Jahr. |
Die Beseitigungsgebühr beträgt (Fäkalientsorgung) | 39,24 EUR/m³ Abwasser aus einer abflusslosen Grube; 39,24 EUR/m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage. |
Für Abwasser wird keine Grundgebühr erhoben.
Beitragssatz: Der Abwasserbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
für das Kanalnetz
Kanalbeitrag I für Volleinleiter | 3,60€ | je m² gewichtete Grundstücksfläche |
Kanalbeitrag II für Teileinleiter Schmutzwasser | 11,35€ | je m² Vollgeschossfläche |
für Kläranlagen
Kläranlagenbeitrag I - für Volleinleiter ohne Vorklärung | 1,41€ | je m² gewichtete Grundstücksfläche |
Kläranlagenbeitrag II - für Teileinleiter Schmutzwasser ohne Vorklärung | 5,54€ | je m² Vollgeschossfläche |
Kläranlagenbeitrag III -für Kanaleinleiter und Direkteinleiter mit Vorklärung | 1,01€ | je m² Vollgeschossfläche |