Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser beträgt (Anschluss an Kanal mit zentraler Kläranlage)
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2,66 Euro pro m³ Abwasser.
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Für Schmutzwassereinleitungen von Grundstücken, deren Einleitung in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung auf dem Grundstück verlangen, beträgt die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser (Anschluss an Kanal ohne zentrale Kläranlage)
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1,66 Euro pro m³ Abwasser.
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Für Schmutzwassereinleitungen von Grundstücken, deren Einleitung in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eine biologische Klärung auf dem Grundstück verlangt, beträgt die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser (biologische Kleinkläranlage)
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1,24 Euro pro m³ Abwasser.
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Die Einleitungsgebühr Niederschlagswasser
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beträgt 0,28 Euro pro m² entwässerte Grundstücksfläche pro Jahr.
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Die Beseitigungsgebühr beträgt (Fäkalientsorgung)
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39,24 EUR/m³ Abwasser aus einer abflusslosen Grube; 39,24 EUR/m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage.
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