Winterfestmachung von Wasserversorgungsanlagen

Sehr geehrte Kunden,

zur Vermeidung von Frostschäden an Wasserleitungen, einschließlich der Wasserzähler, bitten wir unsere Abnehmer im Hinblick auf die kalte Jahreszeit um vorbeugende Mitwirkung und Beachtung folgender Hinweise:

  1. Sorgen Sie bitte dafür, dass Wasserleitungen in Kellern, Schächten bzw. unbeheizten Räumen ausreichend wärmeschutzisoliert sind. Halten Sie Türen und Fenster in Räumen mit Wasserleitungen geschlossen. Kontrollieren Sie die Fenster auf schadhafte Scheiben. Für Schäden an Wasserzählern, die auf ungenügenden Frostschutz zurückzuführen sind, haftet der Abnehmer. Ein Wechsel des aufgefrorenen Wasserzählers kostet im Durchschnitt um die 80,00 Euro. Auch bei vollständig entleerten Sommerleitungen kann Wasser im Wasserzähler (Nassläufer) verbleiben, so dass bei fehlender Frostschutz-isolierung der Zähler auffrieren kann. Bei Verwendung von Standrohren mit Wasserzähler ist besondere Aufmerksamkeit geboten.
  2. Bei freigelegten Trinkwasserleitungen im Freien ist die Mindestbodenüberdeckung von > 1,25 m wieder herzustellen. Kann dies nicht gewährleistet werden, sind die Leitungen mit geeignetem Isoliermaterial abzudecken.
  3. Kontrollieren Sie wiederholt die Anlagen, um missliche Zustände und eventuelle Veränderungen zu bemerken. Achten Sie bei Wasserzählerschächten darauf, dass die Abdeckungen keine Schäden aufweisen.
  4. Sollten trotz Vorsichtsmaßnahmen Ihre Wasserleitungen im Grundstück (Kundenanlage) eingefroren sein, verwenden Sie zum Auftauen niemals eine offene Flamme! Informieren Sie uns bitte auch, wenn Sie Gefährdungen von Anlagen der Trinkwasserversorgung bemerken, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen.

Wir nehmen Ihre Hinweise ständig unter der Ruf-Nummer (03685) 7947-10 entgegen.

Kommen Sie gut über den Winter!

Ihr Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen